Re: Keinerlei Leistungen von einem Amt -- Lücke im Versicherungsverhältnis (Krankenkassenrecht)

Bodi, Montag, 14.07.2008, 19:00 (vor 5976 Tagen) @ stella

Seit dem 01.04.2007 ist die GKV für zuletzt gesetzlich Versicherte eine Pflichtversicherung (jedenfalls solange keine "substitutive" (d.h. private) Krankenversicherung besteht. Daher darf es formal keine zeitlichen Lücken mehr geben, selbst wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.


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