Re: Keinerlei Leistungen von einem Amt -- Lücke im Versicherungsverhältnis (Krankenkassenrecht)
Kostenlos ist nur die Familienversicherung, also als mitversicherter Angehöriger. Nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung muss man sich weiterversichern, da es zeitliche Lücken im Versicherungschutz seit dem 01.04.07 für zuletzt gesetzlich Versicherte nicht mehr geben darf.
Bei Personen ohne Berufstätigkeit und ohne Arbeitslosengeldbezug wird wird ein fiktives Mindesteinkommen von ca. 800-900 EUR unterstellt, daraus ergeben sich monatliche Beiträge incl. Pflegeversicherung von rund 130 EUR.
Mit der Arge kenne ich mich nicht aus, aber normalerweise werden Leistungen rückwirkend ab Antragsdatum gewährt, selbst wenn noch Unterlagen nachgereicht werden mussten.
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- Keinerlei Leistungen von einem Amt -- Lücke im Versicherungsverhältnis -
stella,
12.07.2008, 14:01
- Re: Keinerlei Leistungen von einem Amt -- Lücke im Versicherungsverhältnis - Bodi, 13.07.2008, 09:04
- Re: Keinerlei Leistungen von einem Amt -- Lücke im Versicherungsverhältnis -
stella,
13.07.2008, 20:10
- Re: Keinerlei Leistungen von einem Amt -- Lücke im Versicherungsverhältnis - Bodi, 14.07.2008, 19:00