Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge (Krankenkassenrecht)
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Beitragsentlastung bei der Krankenkasse zu stellen. D. h.,
dass die Bemessungsgrundlage auf 1.242,50 € x Beitragssatz + 0,9 % reduziert ist. Jedoch besteht dies nur unter Vorbehalt, denn wenn man Einnahmen über diesen Betrag erzielt, wird die Krankenkasse dies nachfordern.
Ein Versuch ist es allemal wert, da man im schlimmsten Fall genauso hoch versichert ist, wie auf der Bemessungsgrundlage von 1.863,00 €.
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- selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge -
sylvia bühl,
25.07.2008, 21:05
- Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge -
Gast,
25.07.2008, 23:06
- Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge - Guter Rat, 09.09.2008, 16:55
- Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge -
Gast,
25.07.2008, 23:06