Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge (Krankenkassenrecht)
aus 1863,00 Euro wird der MINDESTbeitrag berechnet. Dieses angenommene Mindesteinkommen wird gesetzlich festgelegt. Dein Beitrag berechnet sich wie folgt:
1863 Euro x Beitragsatz Deiner Kasse + 0,9 % + Pflegebeitrag
Ist also alles rechtens
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- selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge -
sylvia bühl,
25.07.2008, 21:05
- Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge -
Gast,
25.07.2008, 23:06
- Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge - Guter Rat, 09.09.2008, 16:55
- Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge -
Gast,
25.07.2008, 23:06