Re: nebenberuflich selbstständig (Krankenkassenrecht)

Bodi, Samstag, 26.07.2008, 11:25 (vor 5964 Tagen) @ Karin

M.E. sieht es so aus:

Zur ersten Frage: Wenn regelmäßig mehr als 355 EUR mtl. nebenberuflich verdient werden, so sind 828 EUR die Mindestbemessung. Auf das Einkommen des Ehemannes kommt es nicht an.

Zur zweiten Frage: Es bleibt bei 828 EUR Mindestbemessung.
Die Kinder müssten privat versichert werden, wenn der Mann die Jahresarbeitsentgeltgrenze regelmäßig überschreitet.


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