Re: nebenberuflich selbstständig (Krankenkassenrecht)
M.E. sieht es so aus:
Zur ersten Frage: Wenn regelmäßig mehr als 355 EUR mtl. nebenberuflich verdient werden, so sind 828 EUR die Mindestbemessung. Auf das Einkommen des Ehemannes kommt es nicht an.
Zur zweiten Frage: Es bleibt bei 828 EUR Mindestbemessung.
Die Kinder müssten privat versichert werden, wenn der Mann die Jahresarbeitsentgeltgrenze regelmäßig überschreitet.