Re: Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern (Krankenkassenrecht)
So jetzt noch mal mit Punkt und Komma:
Dann wird es teuer, wenn Ihr Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, d.h. Sie dürfen den Vorteil der Steuerklasse III teilweise an die GKV Ihrer Frau überweisen.
Denn dann ist keine Familienversicherung der Kinder mehr möglich, außer Ihre Frau verdiente mehr als die Beitragsbemessunggrenze.
Auch bemisst sich der Beitrag Ihrer Frau im Hausfrauentarif an Ihrem Einkommen: Je nach Kassensatzung ist die Hälfte Ihres tatsächlichen Bruttos bis maximal zur vollen Beitragsbemessungsgrenze oder die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (wenn Sie über dieser liegen) Berechnungssatz für den prozentualen Beitrag, d.h. 300 bis 600 Euro für die GKV Ihrer Dann-Frau + 2x130 Euro für die Kinder.
Wenn Ihre Frau wieder mehr als 400 Euro im Monat verdient,bezieht sich der GKV-Beitrag der Frau auf deren Einkommen, die Kinder kosten dann aber auch wieder zusammen an die 260 Euro im Monat, wenn keine Familienversicherung mit der Frau möglich ist. Hier wäre eine Versicherung in der PKV sinnvoller, da gleich teuer, aber meist besser.
Sollte eine Eheschließung in Frage kommen, sollten Ihre Dann-Frau nach der Elterngeldzeit wieder mindestens auf 401-Euro-Basis arbeiten und die Kinder sollten in die PKV. Bedenken Sie, dass durch das Nichtnutzen der 2-monatigen Nachversicherungsgarantie für die Kinder diese nur mit einer Risikoprüfung in die PKV kämen.
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- Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern -
Helge,
07.08.2008, 22:39
- Re: Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern -
Thomas,
08.08.2008, 16:50
- Re: Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern -
Helge,
11.08.2008, 09:49
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Thomas,
11.08.2008, 20:52
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Thomas,
11.08.2008, 20:57
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Helge,
12.08.2008, 17:19
- Re: Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern - Angela, 03.10.2008, 02:25
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Helge,
12.08.2008, 17:19
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Thomas,
11.08.2008, 20:57
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Thomas,
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Thomas,
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