Re: Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern (Krankenkassenrecht)
Wie wäre es mit einer freiwilligen Weiterversicherung in der GKV! Da Sie nicht verheiratet sind, wird auch Ihr Einkommen nicht zur Beitragsberechnung herangezogen und die Kinder können in der GKV mitversichert werden.
Das ganze heißt Hausfrauentarif, es wird ein fiktives Einkommen von 828,33 Euro monatlich angesetzt, worauf sich dann der volle Kassensatz ohne Zuschlag für Lohnfortzahlung bezieht, also etwa 15-16% inkl. Pflege.
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- Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern -
Helge,
07.08.2008, 22:39
- Re: Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern -
Thomas,
08.08.2008, 16:50
- Re: Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern -
Helge,
11.08.2008, 09:49
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Thomas,
11.08.2008, 20:52
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Thomas,
11.08.2008, 20:57
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Helge,
12.08.2008, 17:19
- Re: Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern - Angela, 03.10.2008, 02:25
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Helge,
12.08.2008, 17:19
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Thomas,
11.08.2008, 20:57
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Thomas,
11.08.2008, 20:52
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Thomas,
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