Re: Zurück in GKV im Rentenalter (Krankenkassenrecht)
Bravo, gute Recherche...aber doch nicht ganz vollständig...
Das ganze ist so aus dem Blickwinkel der Pflichtmitglieder betrachtet. Und was passiert mit den Freiwilligen??
Im Gesetz zur Modernisierung der GKV vom 01.01.2004 steht drin, das Freiwillige nach "Vermögensstatus" zu bemessen sind. Heißt: hat einer richtig toll geackert und was auf die Seite gebracht, wird ab Rentenalter aus allen Einkommensquellen der Beitrag erhoben. (berühmte steuerliche 7 Einkunftsarten...)
Das bedeutet unterm Strich: erfolgreiche Freiwillige Mitglieder zahlen als Rentner Höchstbeitrag....sind also derzeit so etwa 600 Eu.
So sieht das aus....nicht gerade lustig..
gesamter Thread:
- zurück in GKV im Rentenalter -
Rosiho47,
30.08.2008, 17:39
- Re: Zurück in GKV im Rentenalter -
Horst Schimanski,
31.08.2008, 00:58
- Re: Zurück in GKV im Rentenalter - jan, 31.08.2008, 14:23
- Re: Zurück in GKV im Rentenalter -
Joerg H. Schlenker,
03.08.2009, 15:59
- Re: Zurück in GKV im Rentenalter - Joerg H. Schlenker, 03.08.2009, 16:06
- Re: Zurück in GKV im Rentenalter -
Horst Schimanski,
31.08.2008, 00:58