Re: Zurück in GKV im Rentenalter (Krankenkassenrecht)
"Freiwillig pflichtversichert" gibt es nicht.
Entweder bist Du freiwillig gesetzlich versichert (weil die Voraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt waren (Du zahlst die Beiträge selbst, bekommst einen Zuschuss von der RV)
oder
Du bist im Rahmen der KVdR als Rentner gesetzlich pflichtversichert (die RV führt die Beiträge an die Krankenkasse ab)
oder
Du bist privat versichert (das ist zumeist die A...hkarte)
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge immer aus Deinem "Einkommen" berechnet (vereinfacht gesagt) - vor bösen Überraschungen bist Du so weitgehend gefeit.
Den "Privaten" ist Dein Einkommen egal - die müssen die Kosten aus Deinem Tarif decken und dafür sorgen, dass diverse dickärs...ge Aktionäre Ihren Millionen weiteres Geld hinzufügen können - und das kann dann schon recht übel aussehen.
Deinen Worten zufolge brauchst Du nicht in die GKV aufgenommen werden - Du bist schon drin. Und damit werden Dir "wirklich böse Überraschungen" erspart bleiben.
gesamter Thread:
- zurück in GKV im Rentenalter -
Rosiho47,
30.08.2008, 17:39
- Re: Zurück in GKV im Rentenalter -
Horst Schimanski,
31.08.2008, 00:58
- Re: Zurück in GKV im Rentenalter - jan, 31.08.2008, 14:23
- Re: Zurück in GKV im Rentenalter -
Joerg H. Schlenker,
03.08.2009, 15:59
- Re: Zurück in GKV im Rentenalter - Joerg H. Schlenker, 03.08.2009, 16:06
- Re: Zurück in GKV im Rentenalter -
Horst Schimanski,
31.08.2008, 00:58