Re: 42 Tage Lohnfortzahlung im Kalenderjahr? (Krankenkassenrecht)

technics @, Donnerstag, 04.09.2008, 13:22 (vor 5924 Tagen) @ ichweissbescheid

vielen Dank für die super schnelle Antwort!

Also wenn ich das richtig verstanden habe. Wenn ich bis zum 30-09-08 AU bin und dann 6 Wochen rum sind, würde mein Arbeitgeber erst wieder in die Zahlungspflicht genommen wenn ich ab dem 01.04.09 also 6 Monate dannach wieder mit der selben krankheit zu kämpfen habe!


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