Re: 42 Tage Lohnfortzahlung im Kalenderjahr? (Krankenkassenrecht)
Eher Krankengeld (Höchstdauer 78 Wochen).
iwb
Beispiel:
Wird der Arbeitnehmer aufgrund der gleichen Krankheitsursache innerhalb von sechs Monaten erneut krank, bekommt er die Entgeltfortzahlung gleichfalls nur für insgesamt sechs Wochen.
Der Arbeitnehmer hat am 01.04. einen Bandscheibenvorfall und ist fünf Wochen arbeitsunfähig. Für diese fünf Wochen erhält er sein Entgelt vom Arbeitgeber fortgezahlt. Am 01.07. des gleichen Jahres hat er einen neuerlichen Bandscheibenvorfall und ist für weitere sechs Wochen krank. Der Arbeitnehmer bekommt nur noch für eine Woche (5+1=6 Wochen) sein Entgelt fortgezahlt, weil er aufgrund der gleichen Krankheitsursache (Bandscheibenvorfall) innerhalb von sechs Monaten erneut arbeitsunfähig geworden ist.
Einen Anspruch auf volle sechs Wochen Entgeltfortzahlung hätte er bei der selben Krankheit nur dann, wenn zwischen dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit und Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate liegen oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
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- 42 Tage Lohnfortzahlung im Kalenderjahr? -
technics,
04.09.2008, 11:41
- Re: 42 Tage Lohnfortzahlung im Kalenderjahr? -
ichweissbescheid,
04.09.2008, 13:13
- Re: 42 Tage Lohnfortzahlung im Kalenderjahr? - technics, 04.09.2008, 13:22
- Re: 42 Tage Lohnfortzahlung im Kalenderjahr? -
ichweissbescheid,
04.09.2008, 13:13