Re: Kinder rückwirkend nicht mehr in der Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

Angela, Freitag, 03.10.2008, 02:10 (vor 5899 Tagen) @ A. Walter

Also grundsätzlich ist das ganze rechtlich richtig, wenn der Mann in der PKV über der BBG (beitragsbemessungsgrenze) verdient, und mehr als sie!

Dann wäre ab Folgemonat nach Ausstellung vom Einkommenssteuerbescheid die Familenversicherung zu beenden! Also zum 31.12.07 nur, wenn der Steuerbescheid im Dezember 07 schon erging?!

Aber so weit rückwirkend? Ich würde noch ma mit der Krankenkasse reden!

aber grundsätzlich kann die eigene Versicherung für die Kinder dann auch bei ner anderen Krankenkasse beantragt werden!!
Und das würde ich dann in das Gespräch mit der aktuellen Kasse mal einfließen lassen!!


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