Kinder rückwirkend nicht mehr in der Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

A. Walter @, Freitag, 19.09.2008, 15:21 (vor 5912 Tagen)

Hallo,
Es wäre schön wenn mir jemand helfen kann. Ich bin freiwillig in der GKV. Meine zwei Kinder 2 und drei Jahre alt sind kostenlos mitversichert. Mein Mann ist selbstständig und PKV versichert. Den letzten Steuerbescheid von 2007 habe ich vor längerer Zeit eingereicht. Auch den Fragebogen zu unseren Einnahmen der regelmässig verschickt wird habe ich ausgefüllt und zurückgeschickt. Meine KK bat mich nun schriftlich um Rückruf wegen der Versicherung für meine Tochter. Beim meinem Rückruf erklärte man mir das die Familienversicherung für die Kinder rückwirkend zum 31.12.2007 erlischt. Ich war in den vergangenen 9 Monaten mehrmals beim Kinderarzt. Die Krankenkasse hat mich aber nie darauf aufmerksam gemacht das für die Kinder kein Versicherungsschutz mehr besteht da aus dem Steuerbescheid hervorgeht das mein Mann über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Je nachdem wieviel Arztkosten angefallen sind müsse ich jetzt die Kinder rückwirkend freiwillig versichern. Sie wolle das mit Ihrem Vorgesetzten besprechen und mich am nächsten Tag zurückrufen. Bis heute hat sich niemand bei mir gemeldet. Weder telefonisch noch per Post. Wie sieht es denn nun rechtlich aus? Wenn doch die Familienversicherung für die Kinder gar nicht mehr bestand, müsste ich dann nicht die angefallenen Arztrechnungen selber bezahlen und könnte mir für die Neuversicherung eine günstigere Kasse suchen? Oder kann meine Krankenkasse nun für die letzten 9 Monate Beitragsnachzahlungen für meine Kinder verlangen egal wo ich sie in Zukunft versichere. Ich bin ziemlich verwirrt, da ich nun nicht weiss welche Kosten auf mich zukommen und ob ich meine Kinder jetzt woanders versichere. Ich bin nun ziemlich unter Zeitdruck da keine Versicherung besteht und hoffe auf schnelle Antworten.
Vielen Dank im Voraus
A. Walter


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