Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
also alleine das Alter von 55 reicht ja nicht. Zusaätzlich noch das: Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. 3Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.
Und ich beurteile das so, dass Du bedingt durch Deine private Versicherung und Deinen Status darunter fällst und nun in den sauren Apfel beissen musst.
LG, Shops
gesamter Thread:
- Wieder zurück in die Gesetzliche KV? -
Momo,
01.10.2008, 09:46
- Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? -
Bodi,
01.10.2008, 10:47
- Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? -
Momo,
02.10.2008, 08:15
- Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? -
Pia Schönherr,
02.10.2008, 09:30
- Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? -
Bodi,
02.10.2008, 15:06
- Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? -
peter Daize,
19.11.2008, 16:00
- Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? -
Joachim Röhl,
19.11.2008, 20:16
- Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? - Shoppingqueen, 19.11.2008, 21:04
- Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? -
Joachim Röhl,
19.11.2008, 20:16
- Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? -
peter Daize,
19.11.2008, 16:00
- Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? -
Bodi,
02.10.2008, 15:06
- Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? -
Pia Schönherr,
02.10.2008, 09:30
- Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? -
Momo,
02.10.2008, 08:15
- Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? -
Bodi,
01.10.2008, 10:47