Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? (Krankenkassenrecht)

Shoppingqueen, Mittwoch, 19.11.2008, 21:04 (vor 5851 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

also alleine das Alter von 55 reicht ja nicht. Zusaätzlich noch das: Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. 3Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.

Und ich beurteile das so, dass Du bedingt durch Deine private Versicherung und Deinen Status darunter fällst und nun in den sauren Apfel beissen musst.

LG, Shops


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