Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
also alleine das Alter von 55 reicht ja nicht. Zusaätzlich noch das: Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. 3Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.
Und ich beurteile das so, dass Du bedingt durch Deine private Versicherung und Deinen Status darunter fällst und nun in den sauren Apfel beissen musst.
LG, Shops