Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? (Krankenkassenrecht)

Bodi, Donnerstag, 02.10.2008, 15:06 (vor 5896 Tagen) @ Pia Schönherr

Das Problem ist in diesem Fall: Ab 55 Jahren greift die Versicherungspflicht nicht mehr, wenn in den letzten 5 Jahren keine GKV-Versicherung bestand.


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