Re: Wieder zurück in die Gesetzliche KV? (Krankenkassenrecht)
Das Problem ist in diesem Fall: Ab 55 Jahren greift die Versicherungspflicht nicht mehr, wenn in den letzten 5 Jahren keine GKV-Versicherung bestand.
Das Problem ist in diesem Fall: Ab 55 Jahren greift die Versicherungspflicht nicht mehr, wenn in den letzten 5 Jahren keine GKV-Versicherung bestand.
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