Re: Neue Kasse weil pflichtig statt freiwillig (Krankenkassenrecht)

Bodi, Samstag, 18.10.2008, 12:20 (vor 5880 Tagen) @ quattro

Der Statuswechsel begründet kein Wechselrecht. Die 18 Monate Bindungsfrist sind also einzuhalten.

Ausnahmen:
Die 18 Monate Bindungsfrist gelten nicht im Falle
- einer Beitragssatzerhöhung
- eines Wechsels in eine PKV
- oder eine Wechsels in die Familienversicherung


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