Re: Neue Kasse weil pflichtig statt freiwillig (Krankenkassenrecht)
Der Statuswechsel begründet kein Wechselrecht. Die 18 Monate Bindungsfrist sind also einzuhalten.
Ausnahmen:
Die 18 Monate Bindungsfrist gelten nicht im Falle
- einer Beitragssatzerhöhung
- eines Wechsels in eine PKV
- oder eine Wechsels in die Familienversicherung
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- Neue Kasse weil pflichtig statt freiwillig -
quattro,
18.10.2008, 00:53
- Re: Neue Kasse weil pflichtig statt freiwillig -
Bodi,
18.10.2008, 12:20
- Re: Neue Kasse weil pflichtig statt freiwillig - quattro, 18.10.2008, 16:27
- Re: Neue Kasse weil pflichtig statt freiwillig -
Bodi,
18.10.2008, 12:20