Re: Neue Kasse weil pflichtig statt freiwillig (Krankenkassenrecht)
Der Statuswechsel begründet kein Wechselrecht. Die 18 Monate Bindungsfrist sind also einzuhalten.
Ausnahmen:
Die 18 Monate Bindungsfrist gelten nicht im Falle
- einer Beitragssatzerhöhung
- eines Wechsels in eine PKV
- oder eine Wechsels in die Familienversicherung