Neue Kasse weil pflichtig statt freiwillig (Krankenkassenrecht)

quattro @, Samstag, 18.10.2008, 00:53 (vor 5880 Tagen)

Hallo,
nach einem Auslandsaufenthalt bin ich im Moment freiwillig versichert. Wenn es klappt, habe ich ab Januar eine neue Arbeitsstelle und bin pflichtig. Muss ich bei meiner jetzigen Kasse (AOK) bleiben oder kann ich woanders hin gehen. Mir ist schon bekannt, dass die Beiträge nächstes Jahr überall einheitlich sind.

Danke quattro


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