Re: Versicherung eines erwachsenen Schülers (Krankenkassenrecht)
Hallo vowe,
zu deinen Fragen gelich mal meine vermuteten Antworten:
zu 1: Die Fürsorgeverpflichtung des Staates konzentriert sich hier auf Bildung und Familie. Ein Student wir oftmals das 26. Lebensjahr vollendet haben aber noch nicht das Studium. Daher unterstützt der Staat durch eine vermeintlich günstige Pflichtversicherung hier diesen Bildungsweg. Eine schulische Ausbildung wird jedoch in einem Alter von 26 in der Regel längst abgeschlossen sein. Für alle anderen Fallkonstellationen soll hier nicht die Solidargemeinschaft aufkommen müssen, da wahrscheinlich Privatinteresse bzw. "ungenügende Bildungsmotivation" unterstellt wird.
zu 2: Mit Aufnahme eines Studiums entsteht eine Pflichtversicherung die hierdurch eine private Absicherung ohne Kündigungsfristen beenden lässt.
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- Versicherung eines erwachsenen Schülers -
vowe,
12.11.2008, 11:55
- Re: Versicherung eines erwachsenen Schülers -
Joachim Röhl,
12.11.2008, 16:34
- Re: Versicherung eines erwachsenen Schülers -
vowe,
12.11.2008, 17:09
- Re: Versicherung eines erwachsenen Schülers -
Joachim Röhl,
12.11.2008, 18:35
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vowe,
13.11.2008, 12:34
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targot,
13.11.2008, 14:33
- Re: Versicherung eines erwachsenen Schülers - vowe, 13.11.2008, 19:42
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targot,
13.11.2008, 14:33
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vowe,
13.11.2008, 12:34
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Joachim Röhl,
12.11.2008, 18:35
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vowe,
12.11.2008, 17:09
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Joachim Röhl,
12.11.2008, 16:34