Re: Versicherung eines erwachsenen Schülers (Krankenkassenrecht)
Ja, nochmals danke. So weit war ich leider auch schon: Ein Schüler geht in einen Normaltarif (in meinem Fall bei der gleichen Versicherung für ca. 180 Euro/Monat), als Student (da dann Pflichtversicherung besteht) könnte er auch für nur 55 Euro in die GKV (dann aber bei einer anderen Versicherung....). Hieraus ergeben sich weitere 2 Fragen: 1. Wieso unterliegt ein erwachsener Schüler nicht der Pflichtversicherung? Wo ist der Unterschied im Versicherungsrisiko, an dem die Kassen ja wohl ihre Tarife festmachen? (Wie soll er denn die 180 Euro bezahlen?) und 2. kommt er bei Aufnahme eines Studiums (das wäre Mitte bis Ende 2009) ohne Probleme aus dem teuren Vertrag raus?