Re: Aufforderung zur Reha (Krankenkassenrecht)

Shoppingqueen, Samstag, 13.12.2008, 18:29 (vor 5823 Tagen) @ Annamaria

Hallo,
wenn Du innerhalb der 10-Wochen-Frist arbeitsfähig wirst, dann brauchst Du den Antrag natürlich nicht stellen.

die zweite Frage: Von Diagnose zu Diagnose und von Kasse bzw. Kasse unterscheidlich. Die einen betreiben ein streng reglementiertes Krankengeldmanagement und werden sofort tätig.... andere zahlen erst mal und gucken irgendwann mal.

Du kannst Die first ja ausreizen - aber verpass den Termin bloß nicht!

LG, Shops


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