Aufforderung zur Reha (Krankenkassenrecht)

Annamaria, Samstag, 13.12.2008, 05:31 (vor 5824 Tagen)

Hallo,

habe ein Fragen und bitte um Beantwortung.

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann von der Krankenkasse eine Aufforderung zur Reha erfolgen, wobei man diese Reha innerhalb von 10 Wochen beantragen muss.
So weit so klar.
Wenn man nun vor Ablauf dieser Frist wieder arbeitsfähig wird, bleibt dann die Pflicht zur Beantragung dieser Reha bestehen oder ist die Aufforderung damit hinfällig?

Bei meiner zweiten Frage bin ich nicht so sicher ob die einfach so zu beantworten ist, versuche es aber trotzdem.
Wie lange dauert es in der Regel, bis nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zur Reha aufgefordert wird?
Danke für Ihre Antworten!

Gruß Annamaria


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