Re: Zwangswechsel in die GKV (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Dienstag, 23.12.2008, 13:05 (vor 5817 Tagen) @ Günter

hallo,
nein, gibt es nicht !!!.
Versicherungspflicht ist vorrangig und hat auch u.U. Vorteile.
Arbeitslosengeld, Krankengeld und Rentenanspruch - all dies
wird durch diese 10,00 € mehr auf einmal möglich.
Ich wolle für jeden, der sich einen solchen Kob wünscht um wieder in die GKV zu kommen 1;00 € - ich wäre ein gemachter Mann -
Spaß beiseite.
Auf die Gehaltserhöhung verzichten dass wieder eine Geringfügige Beschäftigung daraus wird und schon bleibt alles bei alten.
Man kann im Rahme einer Sonderzahlung diesen "Verzicht" wieder
ausgleichen ohne dass sich etwas an der "Geringfügigkeit" ändert,
dazu muss aber auch der Arbeitgeber mitspielen.
Warum kam es überhaupt zu dieser Gehaltserhöhung ??
Liegt diese vielleicht im Interesse des Arbeitgebers ??
Gruß
Czauderna


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