Re: Zwangswechsel in die GKV (Krankenkassenrecht)
Sollte sie nebenbei einfach ein Gewerbe anmelden und dies der GKV mitteilen. Dann prüft die Kasse, ob 401€ Job oder Selbstständigkeit "vorherrschend" ist. Hat sie mehr Einnahmen als Selbstständige und auch da den höheren Zeitaufwand, dann ist sie "nicht zutrittsberechtigt" zur GKV in ihrem Angestelltendasein und ihr habt Euer Ziel erreicht.
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PS: über die weiteren steuerlichen Vorteile von Absetzbarkeit bis Zugewinn sprecht bitte mit einem Fachspezialisten.
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- Zwangswechsel in die GKV -
Günter,
23.12.2008, 10:37
- Re: Zwangswechsel in die GKV -
Joachim Röhl,
23.12.2008, 11:15
- Re: Zwangswechsel in die GKV -
Günter,
23.12.2008, 11:30
- Re: Zwangswechsel in die GKV - Czauderna, 23.12.2008, 13:05
- Re: Zwangswechsel in die GKV -
Günter,
23.12.2008, 11:30
- Re: Zwangswechsel in die GKV -
Joachim Röhl,
23.12.2008, 11:15