Re: Beurteilung Versicherungspflicht (Krankenkassenrecht)

tot, Mittwoch, 31.12.2008, 18:24 (vor 5805 Tagen) @ Tot

...und was heisst das für 2009? Werde ich wieder PKV oder kann ich dauerhaft GKV bleiben?

Sonst hieße das ja wohl, dass durch eine einmalige sehr kurze Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze für PKV-Versicherte die GKV-Versicherungspflicht herbeigeführt werden kann. Das war früher nicht so. Da musste das Einkommen ein Jahr lang drunter liegen, sonst kam man sofort zurück in die PKV.


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