Re: Beurteilung Versicherungspflicht (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wenn ich es richtig gelesen habe erfolgte die Erhöhung ab dem 01.07.2008, also besteht auch erst ab diesem Datum der Rechtsanspruch auf die höherer Vergütung - demnach wird sich an
der Krankenversicherungspflicht für das Jahr 2008 nichts ändern.
Gruß
Czauderna