Nicht krankenversichert gewesen und im Ausland (Krankenkassenrecht)
Ich war ein halbes Jahr 2008 nicht krankenversichert, wobei ich den größtenteil dieser Zeit im europäischen Ausland war (EU-Mitgliederstaaten).
Jetzt verlangt meine gesetzliche Krankenkasse, bei der ich bereits vorher versichert war, dass ich für diese Zeit nachzahlen soll sowie Belege für meinen Auslandsaufenthalt vorweisen.
Wobei sie mir nicht genau sagen konnten, wie die Nachweise/Belege auszusehen haben.
Gibt es gesetzliche Grundlagen, was für Belege gelten und welche nicht?
Oder weiss Jemand, welche Nachweise in der Regel anerkannt werden und welche nicht?
Das Problem dabei ist, ich verfüge über keine Flug- oder Bahntickets, da wir mit dem Auto unterwegs waren, und ich somit ihrer Meinung nach aber nicht genau beweisen kann, von wann bis wann ich mich im Ausland aufhielt.
Bin für Hinweise dankbar.
Thom
Ps: Ich hoffe, ich verstosse jetzt nicht gegen ungeschriebene Regeln hier, da ich im Forum 1 ein damit verbundenes Problem erläuterte und ein Thread schon eröffnet habe.
gesamter Thread:
- Nicht krankenversichert gewesen und im Ausland -
Thom,
04.02.2009, 01:38
- Re: Nicht krankenversichert gewesen und im Ausland -
Rülps,
04.02.2009, 01:54
- Re: Nicht krankenversichert gewesen und im Ausland - Thom, 04.02.2009, 04:24
- Re: Nicht krankenversichert gewesen und im Ausland -
Czauderna,
04.02.2009, 08:27
- Re: Nicht krankenversichert gewesen und im Ausland - netto, 04.02.2009, 11:52
- Re: Nicht krankenversichert gewesen und im Ausland -
Rülps,
04.02.2009, 01:54