Re: Nachzahlung Beiträge GKV (Krankenkassenrecht)
Mit U-Boot Strategie ist sicher gemeint, für die Krankenkasse unsichtbar ins Nichtversichertendasein abzutauchen - bis man wahrscheinlich irgendwann wieder auftauchen muss und die Kasse auf Grund der im April 2007 eingeführten Versicherungspflicht für zuletzt gesetzlich Versicherte Nachforderungen stellt.
Allerdings hätte die Kasse in diesem Fall ein "Abtauchen" an sich gar nicht zulassen dürfen, denn im Mai 07 bestand schon Versicherungspflicht. Das heißt, die Kasse hätte sich zumindest im Sinne eines guten Service melden und den Versichertenstatus zeitnah klären müssen (d.h. Nachweis einer Anschlußversicherung oder weiterhin Mitgliedschaft mit Beitragszahlung).
So aber ließ die AOK die Threaderstellerin ins offene Messer laufen.
Einen Ansatzpunkt für einen Teilweisen Erlaß der Beitragsschulden liefert § 186(11) SGB V:
"11) 1Die Mitgliedschaft der nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Versicherungspflichtigen beginnt mit dem ersten Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Inland. 2Die Mitgliedschaft von Ausländern, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, beginnt mit dem ersten Tag der Geltung der Niederlassungserlaubnis oder der Aufenthaltserlaubnis. 3Für Personen, die am 1. April 2007 keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, beginnt die Mitgliedschaft an diesem Tag. 4Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach den in Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkten an, hat die Krankenkasse in ihrer Satzung vorzusehen, dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann."
Angemessen ermäßigt kann z.B. bedeuten, dass nur der Betrag einer Anwartschaftsversicherung erhoben wird (das sind vergleichsweise Bagatellbeträge von 40 EUR /Monat), sofern ein für die Krankenkasse akzeptabler Grund vorliegt und in dem Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Nichtkenntnis der Gesetzeslage reicht als Grund übrigens nicht aus.
gesamter Thread:
- Nachzahlung Beiträge GKV -
Claudia Bartels,
07.02.2009, 20:27
- Re: Nachzahlung Beiträge GKV -
Czauderna,
08.02.2009, 11:27
- Re: Nachzahlung Beiträge GKV -
ohne Kommentar,
08.02.2009, 12:44
- Re: Nachzahlung Beiträge GKV -
Claudia Bartels,
08.02.2009, 17:43
- Re: Nachzahlung Beiträge GKV - Bodi, 08.02.2009, 18:42
- Re: Nachzahlung Beiträge GKV - Claudia, 08.02.2009, 19:14
- Re: Nachzahlung Beiträge GKV -
Claudia Bartels,
08.02.2009, 17:43
- Re: Nachzahlung Beiträge GKV -
ohne Kommentar,
08.02.2009, 12:44
- Re: Nachzahlung Beiträge GKV -
Czauderna,
08.02.2009, 11:27