Re: Nachzahlung Beiträge GKV (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Sonntag, 08.02.2009, 11:27 (vor 5767 Tagen) @ Claudia Bartels

Hallo,
ich weiß, das ist kein Trost - aber Du bist bei Gott kein Einzelfall
und wirst nun für deine "Unwissenheit" (ich drücke es bewusst mal positiv aus) nun bestraft.
Die AOK ist im Recht - da einzige was du tun kannst - die AOK
davon zu überzeugen dass Du seit Mai 2007 doch nicht hauptberuflich selbständig warst (Das geht theoretisch, auch wen es eine Gewerbeanmeldung gibt) und somit die Rückstandsumme zu
verringern.
Desweiteren mit der AOK einen moderaten Ratenzahlungsplan vereinbaren (ohne Säumniszuschläge).
Mehr ist da nicht zu machen - leider.
Gruß
Czauderna


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