Re: Zahnspange Bkk (Krankenkassenrecht)

yvonne, Sonntag, 22.03.2009, 15:17 (vor 5728 Tagen) @ Czauderna

Hallo,die begründen das damit,das eine Op am Anfang nicht nötig war.Im laufe der Zeit hat sich aber herausgestellt,das eine Op nötig wäre,um einen Erfolg zu erzielen.Deshalb habe ich ja schon geschrieben,ich bin ja mal gespannt was bei der Verhandlung raus kommt und ob sich nun einer verantwortlich fühlt oder nicht.

Gruß Yvonnne


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