Re: Zahnspange Bkk (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Dienstag, 24.02.2009, 20:09 (vor 5750 Tagen) @ Yvonne

Hallo,
das ist nicht logisch - wie begründen denn die neue Kasse, der
Kieferorthopäde und der Chirurg ihre Meinung.
Entscheidend ist immer der Behandlungsbeginn, nicht der
Tag der Antragstellung.
Ich hatte einen ähnlichen Fall von der Konstellation her.
Geschlechtsumwandlung wurde bei der Kasse A. beantragt als
Familienversicherte. Der Hauptversicherte wechselte dann die Kasse als die Geschlechtsumwandlung noch nicht begonnen hatte.
Die neue Kasse weigerte sich zunächst die Kosten zu übernehmen -
erst auf dem Klagewege und unter Hinzuziehung der Unterlagen der alten Kasse (Gutachten usw.) wurde dan die neue Kasse
zur
Kostenübernahme verdonnert.
Gruß
Czauderna


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