Re: zurück in der Familieversicherung der GKK (Krankenkassenrecht)

ratte1, Sonntag, 01.03.2009, 19:26 (vor 5745 Tagen) @ Joachim Röhl

Die Antwort von Joachim Röhl ist so nicht richtig.

Ein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen KV ist auch für die hauptberuflich selbständig Tätigen ausgeschlossen, die daraus nur ein Minuseinkommen erzielen. Hauptknackpunkt alos ist, wieviel Stunden wöchentlich für die Selbständigkeit aufgewandt wird.

ratte1


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