Re: zurück in der Familieversicherung der GKK (Krankenkassenrecht)
Wenn Du ein Einkommen von unter 360€ mtl. hast, kannst Du in die Familienversicherung Deines Mannes wechseln. Die GKV wird das aber sehr gründlich prüfen angefangen vom letzten Steuerbescheid über verschiedenste Fragebögen und auch gern ein aktuelle Gewinn-Überschussrechnung von Dir anfordern. Vielleicht findest Du einen Muttersprachler in der GKV-Geschäftstelle Deines Mannes, das erleichtert einiges.
Fragen? e-mail auch auf deu,eng,russ,ukr,bulg oder thai
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- zurück in der Familieversicherung der GKK -
zhe,
01.03.2009, 01:12
- Re: zurück in der Familieversicherung der GKK -
Joachim Röhl,
01.03.2009, 16:24
- Re: zurück in der Familieversicherung der GKK -
ratte1,
01.03.2009, 19:26
- Re: zurück in der Familieversicherung der GKK -
zhe,
01.03.2009, 20:36
- Re: zurück in der Familieversicherung der GKK - zhe, 01.03.2009, 22:27
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zhe,
01.03.2009, 20:36
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ratte1,
01.03.2009, 19:26
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Joachim Röhl,
01.03.2009, 16:24