Re: Kommt E 106 für mich in Frage? (dringend!) (Krankenkassenrecht)

Talon, Montag, 09.03.2009, 18:25 (vor 5741 Tagen) @ Gabi

Hallo Gabi,

ich denke, Dein Unbehagen geht von völlig falschen Vorstellungen aus.
Das Jagdwild der gesetzlichen Kassen in Deutschland sind nicht die Doppeltversicherten, sondern die scheinbar Nichtversicherten.

Mit Beginn 2009 muss in Deutschland jedermann eine Krankenversicherung vorweisen können.

Für zuletzt gesetzlich Versicherte ( zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung ) gibt es bereits seit 01.04.2007 eine besondere Zwangsmitgliedschaft:
Diese Zwangsmitgliedschaft nach §5 Abs.1 Nr.13 SGB V setzt immer dann ein, wenn eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung endet, ohne dass für die Zeit danach ein Krankenversicherungsschutz vorgewiesen werden kann. Dann wirst Du Zwangsmitglied in Deiner letzten GKV.
Du selbst warst in den Monaten Februar und März nicht mehr aufgrund Deiner alten Arbeit versichert. Ohne den Versicherungsschutz über Deine Eltern ( wenn er wirklich in Deutschland gilt ) wärest Du mangels anderer Versicherung damit Zwangsmitglied der letzten GKV.
Mit einem in Deutschland gültigen Versicherungsschutz über Deine Eltern ( so er wirklich existiert ) , entgehst Du dieser Zwangsverpflichtung.
Nur darauf zielt die Frage der deutschen Krankenkasse nach Deiner Abmeldung.

Geschädigt fühlen kann sich eigentlich nur die Versicherung in Österreich, wenn diese Leistungen auf Basis einer Familienversicherung erbringt, Du aber zugleich aufgrund Deines Berufes versichert bist.
Da nun jeder Mensch Kind von Eltern ist, kann ich kaum glauben, dass die österreichische Familienversicherung nicht durch einen Beruf des Kindes zum ruhen kommt.

Eine Doppelversicherung führt dann aber allenfalls zur Übertragung der Last von der einen auf die andere Versicherung. Als großer Übeltäter bist Du in diesem Bild nicht zu sehen.


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