Kommt E 106 für mich in Frage? (dringend!) (Krankenkassenrecht)

Gabi, Freitag, 06.03.2009, 12:29 (vor 5741 Tagen)

Bitte nicht schlagen, hatte es ganz hinten in ähnlicher Form schon mal gepostet, jetzt eröffne ich ein eigenes Thema, weil es sonst untergeht und nicht mehr beachtet wird und ich wäre echt über jede Meinung dankbar...

Hallo, ich hoffe, hier kann mir wer helfen!

Ich fasse mal ganz kurz zusammen.
Ich bin Österreicherin, fast 27 Jahre alt und hab hier in Deutschland meine Ausbildung zur PTA gemacht. Ich bin seit meiner Geburt und noch bis Sommer 2010 über meinen Vater versichert - also bei einer österreichischen Versicherung.

Seit August "08 bin ich durch Eintritt in ein Arbeitsverhältnis zusätzlich (!) in der KKH versichert. In den letzten Tagen erst wurde mir mit Schrecken klar, dass das offenbar verboten ist.
Außerdem bin ich diesen Februar und März blöderweise arbeitslos und muss mich selbstversichern... (140€/Monat, keine Chance auf irgendwelche soziale Hilfen)
Ab April hab ich allerdings wieder Arbeit.

Meine Frage nun:
Kann ich mich über meinen Vater in Österreich mit diesem Formular E 106 so versichern, dass ich in Deutschland weiterhin zu Ärzten gehen kann? Also quasi die KKH kündigen, um Kosten zu sparen?
Wohnsitz und Arbeitsplatz sind allerdings ja Deutschland... Ich fürchte ja, dass man sich nicht aussuchen kann wo man versichert ist - Österreich oder Deutschland - und wer nun den Betreuungsauftrag bekommt?! (wie gesagt, die österreichische wäre mir etwas lieber)

Bitte bitte, hilft mir. Bin ziemlich verzweifelt, da die deutsche Kasse auch gerade nach einem Nachweis der gekündigten österr. Versicherung fragt… (welcher nicht existiert)

LG, Gabi


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