Re: Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge (Krankenkassenrecht)
Hallo,
im Einstufungsbescheid muss das klar und eindeutig stehen -
auch der Hinweis das bei Vorlage des Einkommenssteuerbescheides
eine rückwirkende Beitragsänderung vorgenommen wird.
Steht das nicht drinne - dann gilt die neue Einstufung ab fristgerechter Vorlage des Bescheides für die Zukunft.
Gruß
Czauderna