Re: Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge (Krankenkassenrecht)
Hallo,
im Einstufungsbescheid muss das klar und eindeutig stehen -
auch der Hinweis das bei Vorlage des Einkommenssteuerbescheides
eine rückwirkende Beitragsänderung vorgenommen wird.
Steht das nicht drinne - dann gilt die neue Einstufung ab fristgerechter Vorlage des Bescheides für die Zukunft.
Gruß
Czauderna
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- Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge -
Michael,
16.03.2009, 01:13
- Re: Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge -
Czauderna,
16.03.2009, 05:10
- Re: Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge -
Michael,
16.03.2009, 08:49
- Re: Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge - Czauderna, 16.03.2009, 22:16
- Re: Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge -
Michael,
16.03.2009, 08:49
- Re: Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge -
Czauderna,
16.03.2009, 05:10