Re: Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Montag, 16.03.2009, 22:16 (vor 5730 Tagen) @ Michael

Hallo,
im Einstufungsbescheid muss das klar und eindeutig stehen -
auch der Hinweis das bei Vorlage des Einkommenssteuerbescheides
eine rückwirkende Beitragsänderung vorgenommen wird.
Steht das nicht drinne - dann gilt die neue Einstufung ab fristgerechter Vorlage des Bescheides für die Zukunft.
Gruß
Czauderna


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