Re: Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Montag, 16.03.2009, 05:10 (vor 5734 Tagen) @ Michael

Hallo,
wenn die Einstufung bei der letzten Kasse nicht "unter Vorbehalt" lief,also endgültig war, dann ist da nichts mehr zu machen für die Kasse.
Gruß
Czauderna


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