Re: Kostenerstattungsprinzip=> Praxisgebühr (Krankenkassenrecht)
Praxisgebühr wird nur ein Mal pro Quartal und pro Arzt abgezogen. Genau wie bei Sachleistungsprinzip auch.
Praxisgebühr wird nur ein Mal pro Quartal und pro Arzt abgezogen. Genau wie bei Sachleistungsprinzip auch.
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