Kostenerstattungsprinzip=> Praxisgebühr (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wenn ich in das KEP gewechselt bin zieht dann die GKV mir bei JEDER Rechnung die Praxisgebühr ab? Also nicht wie beim Sach-Leistungsprinzip pro Quartal?
Danke für die Info
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Thorsten,
18.03.2009, 14:00
- Re: Kostenerstattungsprinzip=> Praxisgebühr - Lord, 18.03.2009, 16:08