Re: erkrankter Student (Krankenkassenrecht)

ratte1, Dienstag, 21.04.2009, 20:59 (vor 5694 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

der Beitrag von Czauderna past nicht so ganz.

Wie "nimmsleicht" schon richtig schreibt, tritt mit Wegfall des Familienversicherungsanspruch die studentische Mitgliedschaft kraft Gesetzes in Kraft (das hat nichts mit einem Beitrittsrecht zu tun). Der Soh kann sich bei jeder gesetzlichen KK versichern, diese kann ihn nicht ablehnen.

MfG

ratte1


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