Re: erkrankter Student (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Dienstag, 21.04.2009, 18:08 (vor 5694 Tagen) @ gast

Hallo,
nach Erlöschen des Familienversicherungsanspruches hat der Sohn ein Beitrittsrecht zur bisherigen Krankenkasse, dies sogar innerhalb von drei Monate rückwirkend und ohne irgendwelche Leistungskürzungen.
Also, keine Sorge deswegen.
Gruß
Czauderna


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