Re: Rauswurf aus der GKV wegen GmbH (Krankenkassenrecht)
Zunächst einmal: Es handelt sich hier um die Beurteilung zweier nebeneinander bestehender versicherungsrechtlich relevanter Sachverhalte. In der GMBH sind Sie zweifelsohne als Selbstständiger anzusehen (Also nicht versicherungspflichtig. Einstufung bei Ihrer Kasse: Kann ich nicht beurteilen (gibt mehrere Möglichkeiten). Gleichzeitig besteht ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Jetzt wirds interessant. Hier sind nun beide Versicherungsverhältnisse gegeneinander abzuprüfen durch Ihre Kasse. Welches von beiden überwiegt (und zwar zeitlich und wirtschaftlich, wobei der Schwerpunkt auf wirtschaftlich liegen dürfte). Bei der Selbstständigkeit ist dabei mangels aktueller harter Werte eine Einschätzung vorzunehmen. Sollte es dann zur Einstufung als freiwillig versicherter Selbstständiger kommen:Gezahlte Beiträge (Arbeitnehmeranteile!) in der Krankenversicherung müssen natürlich bei der Einstufung als Selbstständiger gegengerechnet werden. Rentenversicherung: Können - wenn Sie wollen - auf dem Rentenkonto verbleiben (lassen Sie sich beraten von einem/einer ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten - nennt Ihnen Ihre Kasse). Arbeitslosenversicherung wird zurückgezahlt.
Anmerkung zum gesamten Fall: Besonderheit ist TZ in der Elternzeit. Hier ist sicher von Ihrer Kasse (nachvollziehbar) die überwiegende Selbstständigkeit (alleiniger Chef von 4 Arbeitnehmern) gesehen worden.
Einkommen kann höchstens in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (wird jährlich festgesetzt) zugrundegelegt werden. Überprüfen lassen!
Letzter Punkt: Sie sind nicht aus der GKV rausgeworfen worden! Gehen Sie hin zu Ihrer Kasse, führen Sie ein vernünftiges Gespräch und lassen sich beraten. Die MA dort sind per Gesetz dazu verpflichtet, Ihnen zu helfen.
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- Rauswurf aus der GKV wegen GmbH -
Kai-Uwe,
27.04.2009, 23:18
- Re: Rauswurf aus der GKV wegen GmbH - Heavyhead, 28.04.2009, 09:25
- Re: Rauswurf aus der GKV wegen GmbH - Czauderna, 28.04.2009, 12:51