Re: E106 bei Umzug nach Griechenland? (Krankenkassenrecht)

GKVler, Sonntag, 03.05.2009, 17:28 (vor 5682 Tagen) @ Rene Meyer

Hallo

ein E 106 ist eine Bescheinigung über die Versicherung in Deutschland. Die ausländische Kasse kann dann Leistungen erbringen und diese mit der deutschen Kasse abrechnen.
Dadurch dass dein Arbeitsverhältnis endet, endet jedoch grundsätzlich auch deine Versicherung in Deutschland. Es gelten dann die griechischen Gesetze.
Wenn du jedoch deinen Hauptwohnsitz in Deutschland behälst, kannst du eventl. eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Dass bedeutet aber, dass du die gesamten Beiträge selbst zahlen musst.
Gruß GKVler


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum