E106 bei Umzug nach Griechenland? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
Bei mir tritt folgende Situation auf: Ich trete ab Oktober eine Stelle an einer Universität in Griechenland an, und mein Arbeitsverhältnis in Deutschland endet entsprechend Ende September. Ich ziehe mit Frau und Kind (beide familienversichert) um. Die griechische Krankenversicherung greift für mich und Familie erst nach 50 geleisteten Arbeitstagen, also nach 2-3 Monaten, außer ich lege ein E106-Formular vor. In diesem Fall ist man sofort versichert. Nun meine Frage: Stellt mir meine Krankenkasse (AOK Sachsen) das E106 aus, auch wenn ich ab 01.10. bei ihr garnicht mehr versichert bin (da ich ja in Griechenland arbeite)? Wir werden wahrscheinlich unseren Hauptwohnsitz in Deutschland beibehalten, da es sich um eine befristete Stelle handelt.
Beste Grüße,
Rene Meyer.
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Rene Meyer,
03.05.2009, 15:32
- Re: E106 bei Umzug nach Griechenland? - GKVler, 03.05.2009, 17:28