Re: vom Angestellten zum Beamten (Krankenkassenrecht)
Als Angestellter einer Krankenkasse haben Sie bestimmt die Möglichkeit, sich die Satzung und die Rundschreiben im Hinblick auf Ruhensmöglichkeiten usw. anzusehen. Das sollten Sie tun, bevor Sie sich gegen Ihre Kunden, die Ihr Gehalt finanzieren, entscheiden und zur PKV gehen. Wenden Sie sich ggf. an die Widerspruchsstelle und streben Sie ein kostenloses Klageverfahren vor dem SG an. Vielleicht gibt es bei Ihrer Krankenkasse ja auch Einzelfallentscheidungen, kennen Sie dort denn niemanden?
Viel Spaß beim testen, berichten Sie doch mal wieder.
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- vom Angestellten zum Beamten -
egal,
02.07.2009, 08:59
- Re: vom Angestellten zum Beamten -
Gast,
04.07.2009, 10:53
- Re: vom Angestellten zum Beamten -
egal,
04.07.2009, 16:49
- Re: vom Angestellten zum Beamten - Gast, 04.07.2009, 17:36
- Re: vom Angestellten zum Beamten -
egal,
04.07.2009, 16:49
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Gast,
04.07.2009, 10:53