Re: Versicherungspflicht Grenzpendlerin/Doppelwohnsitz CH-D (Krankenkassenrecht)

Nachfrager, Montag, 16.11.2009, 18:03 (vor 5488 Tagen) @ Janine

Bin auf diese Frage gestoßen, aber auf keine Antwort - wird für mich (Deutscher) vorübergehend auch relevant, da ich meinen Wohnsitz nach D zurückverlege, aber für einige Monate auch noch den in der Schweiz beibehalten werde. Wenn ich dann wieder in die dt. KV will, möchte ich keine Überraschungen (=Nachzahlungen) erleben.

Weiß jemand Bescheid?

Danke, Klaus


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