Re: Versicherungspflicht Grenzpendlerin/Doppelwohnsitz CH-D (Krankenkassenrecht)
Bin auf diese Frage gestoßen, aber auf keine Antwort - wird für mich (Deutscher) vorübergehend auch relevant, da ich meinen Wohnsitz nach D zurückverlege, aber für einige Monate auch noch den in der Schweiz beibehalten werde. Wenn ich dann wieder in die dt. KV will, möchte ich keine Überraschungen (=Nachzahlungen) erleben.
Weiß jemand Bescheid?
Danke, Klaus