Re: Versicherungspflicht Grenzpendlerin/Doppelwohnsitz CH-D (Krankenkassenrecht)
Bin auf diese Frage gestoßen, aber auf keine Antwort - wird für mich (Deutscher) vorübergehend auch relevant, da ich meinen Wohnsitz nach D zurückverlege, aber für einige Monate auch noch den in der Schweiz beibehalten werde. Wenn ich dann wieder in die dt. KV will, möchte ich keine Überraschungen (=Nachzahlungen) erleben.
Weiß jemand Bescheid?
Danke, Klaus
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- Versicherungspflicht Grenzpendlerin/Doppelwohnsitz CH-D -
Janine,
07.07.2009, 19:14
- Re: Versicherungspflicht Grenzpendlerin/Doppelwohnsitz CH-D - Nachfrager, 16.11.2009, 18:03