Versicherungspflicht Grenzpendlerin/Doppelwohnsitz CH-D (Krankenkassenrecht)
Weiß jemand, ob die Versicherungspflicht sich konkret auf eine deutsche KV bezieht? Ich wohne in der Schweiz, werde aber demnächst zwischen D und CH pendeln und dazu auch einen Wohnsitz in D begründen. Dann falle ich ja unter die Krankenversicherungspflicht. Ist diese dann durch meine CH-Krankenversicherung abgedeckt (z.B. über E106 o.Ä.)?
Von Deutschen in der Schweiz (hier auch KV-Pflicht) weiß ich, dass es mit einer Befreiung manchmal nicht einfach ist, d.h. die Schweizer Behörden bestehen auch bei einer dt. KV mitunter darauf, dass man sich auch in der Schweiz krankenversichert.
Wie ist da das Vorgehen/die Rechtslage in Deutschland?
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- Versicherungspflicht Grenzpendlerin/Doppelwohnsitz CH-D -
Janine,
07.07.2009, 19:14
- Re: Versicherungspflicht Grenzpendlerin/Doppelwohnsitz CH-D - Nachfrager, 16.11.2009, 18:03