Re: Ist das richtig ?? (Krankenkassenrecht)

Joker, Donnerstag, 23.07.2009, 21:39 (vor 5601 Tagen) @ AnjaH70

Haben Sie dem Beitrag von Czauderna entnehmen können das Kindergeld angerechnet wird ? Davon wird nämlich nichts erwähnt. Kindergeld gehört zu den zweckgebundenen Einnahmen und bleibt somit unberücksichtigt bei der Härtefallprüfung.

Schalten Sie mal einen Gang zurück, denn schliesslich nimmt sich hier jemand die Zeit Ihnen zu helfen ohne etwas dafür zu verlangen.


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