Re: Ist das richtig ?? (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Donnerstag, 23.07.2009, 20:10 (vor 5601 Tagen) @ AnjaH70

Hallo,
Gütertrennung hat keider keine Auswirkungen im Bereich der Sozialversicherung.
es gibt für Zahnersatzleistungen eine extra Härtefallregelung
bei der das Familieneinkommen zählt der Personen im Familienverband.
Unterhaltszahlungen für Kinder zählen allerdings nicht zum anrechnungsfähigen Einkommen.
Greift die Härtefallregelung dann zahlt die Kasse maximal den doppelten Kassenzuschuss - was soll denn der gesamte Zahnersatz kosten ?
Gruß

Czauderna


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