Re: Antrag auf rückwirkende Pflichtversicherung von Nichtversicherten (Krankenkassenrecht)
Der zitierte Text zeigt , auf welch dünnem Eis die "Methode Amnesie" steht.
Dem ( potentiellen ) Versicherten kann nach heutiger Auffassung nicht einfach eine unversicherte Vergangenheit unterstellt werden.
Aufhorchen läßt aber der Passus von der "eindringlichen und nachweisbaren Belehrung".
Nach einer Belehrung ist unser (potentiell) Versicherter mit seiner Taktik des Schweigens auf der Seite des Vorsatzes gelandet.
Dort verjähren die Nachvorderungen erst nach 30 Jahren.
Die Säumniszuschläge betragen 5% PRO MONAT.
Wenn also eines Tages die Mitgliedsdaten in der Krankenversicherung zusammengeführt werden und die Lücke beweisbar wird, kann das extrem unangenehm werden.
EDV Spuren sind so geduldig , wie DNA Spuren in anderen Bereichen.
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- Antrag auf rückwirkende Pflichtversicherung von Nichtversicherten -
caro,
28.07.2009, 23:17
- Re: Antrag auf rückwirkende Pflichtversicherung von Nichtversicherten -
Fundsache,
28.07.2009, 23:45
- Re: Antrag auf rückwirkende Pflichtversicherung von Nichtversicherten - caro, 29.07.2009, 00:01
- Re: Antrag auf rückwirkende Pflichtversicherung von Nichtversicherten - Fundsache, 29.07.2009, 00:03
- Re: Antrag auf rückwirkende Pflichtversicherung von Nichtversicherten -
Fundsache,
28.07.2009, 23:45