Antrag auf rückwirkende Pflichtversicherung von Nichtversicherten (Krankenkassenrecht)

caro @, Dienstag, 28.07.2009, 23:17 (vor 5599 Tagen)

Hallo und Guten Abend,

ich habe schon einiges hier durchsucht und gelesen - aber leider noch keine Antwort auf meine Frage finden können.

Folgendes Szenario:

Ich möchte im Rahmen der Gleitzone (>400€ - <800€) einen Arbeitnehmer beschäftigen der seit ca. 2004 keinen Versicherungsschutz bei der GKV besitzt.
Die Thematik ist komplett neu für mich und ich bitte euch daher nicht ganz korrekte Bezeichnungen zu entschuldigen.

DIe besagte Person ist nicht als Arbeitssuchend gemeldet und nimmt auch keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit wahr.
Im Rahmen der häuslichen Pflege ohne monitäre Entlohnung hat diese Person 2 Familienangehörige gepflegt.

Bei der heutigen telefonischen Nachfrage der letzten KV wurde mir nun mittgeteilt, dass zwar eine Anzeigepflicht der Person auf rückwirkende Pflichtversicherung für Nichtversicherte besteht - sollte sie dieser Nachweispflicht allerdings nicht nachkommen - hätte die GKV keine gesetzliche Handhabe die Beiträge rückwirkend zum 01.04.2007 einzufordern. Sondern es gilt dann erst ab Beginn der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ein Versicherungsschutz und die Beitragspflicht.

Kann ich mich auf diese telefonische Aussage verlassen?
Kennt hier jmd. Vergleichsfälle oder könnte mich auf entsprechende Gerichtsurteile verweisen?

Vielen Dank!
caro


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